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25.04.2025: Wie sicher ist Ihr Haus vor Starkregen und Hochwasser?

Starkregen, Hochwasser und Überschwemmung im und am eigenen Haus?

Zur Beantwortung dieser Frage gibt es jetzt einen einfachen Zugang über die Homepage www.hochwasser-app.nrw/

Dazu heißt es in einer Mitteilung der NRW-Ministerien für Kommunales und Umwelt: "Mithilfe der Risikoerkennung kann schnell und einfach ermittelt werden, wie sicher das eigene Zuhause vor Überflutung, Starkregen und Hochwasser ist.

Ziel des Angebotes sei es, den Bürgerinnen und Bürgern des Landes die Möglichkeit eines niedrigschwelligen, schnellen und unkomplizierten Zugriffs auf alle verfügbaren Informationen zur konkreten Gefährdungslage zu ermöglichen.

Verwendet wurden öffentlich zugängliche Daten im und für das Land NRW. Dies betrifft Starkregenhinweiskarten, Hochwassergefahrenkarten und weitere Geoinformationen. Die Anwendung wird schrittweise erweitert.

Weitere Informationen (Vorsorge im Notfall) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie unter https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html

Broschüren und Informationquellen

Auf der Homepage BRH NRW finden Sie zahlreiche Hinweise und Links zu Broschüren und anderen Informationsquellen.

Und im dbb-Verlag als dem Fachverlag des dbb beamtenbund und tarifunion finden Sie Publikationen zu Themen des öffentlichen Dienstes und mehr... 

Thema Vorsorgevollmacht

Eine Vollsorge-Vollmacht ist eines der wichtigsten Dokumente.

Weil man nach einer Krankheit oder einem Unfall möglicherweise selbst nicht mehr entscheiden kann, empfiehlt es sich, vorzusorgen und Verfügungen zu hinterlegen. So zum Beispiel eine Vorsorge-Vollmacht, in der man festlegt, wer für einen entscheiden soll. Zudem gibt es die Betreuungsverfügung, in der man festlegt, wer Betreuer sein soll. Und schließlich die Patientenverfügung mit Antworten auf die Frage, wer soll wann die Apparate-Medizin stoppen.

Für die Vorsorgevollmacht ist keine bestimmte Form notwendig, sie muss aber schriftlich geschehen. Eine notarielle Vollmacht erscheint in der Regel nur dann notwendig, wenn auch Grundstücks-Geschäfte getätigt werden sollen. Es gibt auch Mustervorlagen dazu, zum Beispiel beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Hierzu einige Links: