Zur Berechnung der Erhöhung der Besoldung

(Euskirchen) Auch die Vielzahl der Pressemeldungen in den letzten Tagen konnten uns keine schlüssigen Antworten auf die vielen Fragen zur Berechnung der Erhöhung der Besoldung für die Jahre 2013/2014 aufgrund der Ergebnisse zu der Besoldungsanpassung geben. Jetzt hat der DBB NRW zwei für uns wichtige Informationen weitergegeben:

a.
Für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gelten die Erhöhungen entsprechend der jeweiligen Besoldungsgruppe. 
 
b.
Mit einer Nachzahlung ist wohl erst zum Ende des vierten Quartals diesen Jahres bzw. sogar erst Anfang nächsten Jahres zu rechnen. 
 
Zudem hat der DBB NRW jetzt auch auf seiner Site Erläuterungen und Beispiele zu den Erhöhungen im Besoldungsgesetz gegeben. Es sind Orientierungshilfen, die als Grundlage für eine erste Einschätzung dienen sollen. Dabei schränkt der DBB NRW gleich ein: Ohne Gewähr!
 
Dennoch regen wir an, dass Sie einmal einen Blick auf die Site werfen sollten, wenn Sie sich informieren möchten.

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