Wenn Pflegeleistungen nicht mehr selbst bezahlt werden können

(NRW/Euskirchen) Man muss einmal darüber reden: Irgendwann kommt bei vielen älteren Menschen der Zeitpunkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können – sie werden pflegebedürftig. Wenn dann Mutter oder Vater die Pflegeleistungen nicht mehr selbst bezahlen können, weil Rente und Vermögen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen gefordert. Da stellt sich bald die Frage: Sind die Kinder in jedem Fall zum Unterhalt verpflichtet? Was wird zur Unterhaltspflicht herangezogen? Können Schenkungen zurückgefordert werden? Müssen auch der Schwiegersohn oder die Schwiegertochter einspringen?

Die Verbraucherzentrale bietet nun einen Ratgeber zu dieser Problematik, der wichtige Antworten zu den Themen Unterhaltspflicht und Pflege gibt. Der Leser erhält Tipps für die Angaben etwa zum eigenen Einkommen und Vermögen, zur Lebenssituation, zu weiteren Unterhaltsverpflichtungen und zur Situation, wenn die Reserven einer pflegebedürftigen Person bis auf ein sogenanntes Schonvermögen aufgebraucht sind und der Sozialhilfeträger von den Kindern Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen fordert.

Der Ratgeber (14,90 €) kann versandkostenfrei bei der Verbraucherzentrale, Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin, Tel.: 030 25 80 00, E-Mail: info@vzbv.de, angefordert werden.

Die Presse lobt die Broschüre: „Die eigentliche Stärke des Buches liegt darin, dass eine komplizierte Materie durch die Darstellung der Rechtslage anhand konkreter Sachverhalte in ihren Grundlagen anschaulich und nachvollziehbar erklärt wird."

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