Wenn Apotheker ungültige Rezepte akzeptieren

(Euskirchen) Immer häufiger melden Krankenkassen bei älteren Menschen Zweifel an, ob eine durchgeführte und in Rechnung gestellte Behandlung für die Gesundung des Mitgliedes erforderlich ist. Es werden Gutachten eingeholt, denen ist eigentlich nur mit für das Mitglied teuren Gutachten zu widersprechen. Ob erfolgreich, ist dann noch eine ganz andere Frage. Regelmäßig kann in diesen Fällen der Rechtsschutz nach unserer Rechtsschutzordnung gar nicht helfen, weil es sich meist um dem privaten Bereich zuzuordnende Angelegenheiten handelt.
 
Ganz neu ist, dass die Krankenkassen verschriebene Medikamente nicht begleichen wollen. Der Grund: Die Apotheker haben ein ungültiges Rezept akzeptiert. „Ungültig“, dazu reicht, dass das Rezept einen unleserlichen Patientennamen trägt, dass der vollausgeschriebene Vorname des Arztes oder der Telefonanschluss des Mediziners auf dem Rezept fehlen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Apotheker das Rezept nicht ergänzen dürfen. Es gilt nun für uns, unsere älteren Mitglieder in unserem Wirkungsbereich auf diese neue Situation aufmerksam zu machen.

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