Was geschieht mit „dem alten Lappen“?

(Euskirchen) Viele ältere Autofahrer wissen noch nicht, dass ihr Führerschein zukünftig ein echtes Verfallsdatum hat. Doch die gesetzliche Regelung sieht vor, dass es in einigen Jahren nur noch einheitliche Kartenführerscheine geben soll. Damit sollen das Fälschungsrisiko sowie Kontrollen im Ausland erleichtert werden. Die Folge: zig-Millionen Führerscheine sind von dieser Regelung betroffen und zwar jene, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Diese alten Dokumente müssen je nach Geburtsjahr des Besitzers zu verschiedenen Stichtagen umgetauscht werden.

Zahlen muss man den Austausch dennoch, der ADAC schätzt die Kosten auf etwa 25 Euro. Das Gute aber ist, dass keine neuen Prüfungen abzulegen sind. Auch eine Gesundheitsuntersuchung gibt es nicht. Führerscheine, die vor dem 31.12.1989 ausgestellt wurden, müssen am 19. 01. 2022 für die Geburtsjahrgänge 53 bis 58, am 19.01.2023 für die Geburtsjahrgänge 59 bis 64, am 19.01.2024 für die Geburtsgänge 65 bis 70 und am 19.01.2025 für die Geburtsjahrgänge 71 und später ausgetauscht werden.

Und was geschieht mit „dem alten Lappen, mit dem man alt geworden ist“? Die Führerscheinbehörde kann das alte Führerscheindokument entwerten und dem Führerscheininhaber auf Wunsch überlassen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht.

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