Thema: Corona Schutzimpfung - Newsletter Kreis Euskirchen v. 26.03.2021
Impfung von Personen mit Pflegegrad 4 in der eigenen Häuslichkeit
Das Regionale Impfzentrum des Kreises Euskirchen organisiert nun auch die Impfungen für Menschen, die die Pflegestufe 4 haben, bettlägerig sind und zuhause betreut werden. Betroffene bzw. deren Angehörige werden gebeten, sich im Impfzentrum unter Tel. 02251 / 15 15 46 oder per E-Mail impfantrag@kreis-euskirchen.de zu melden. Nach individueller Absprache wird ein Termin für die häusliche Impfung unter Einbindung des Hausarztes oder des betreuenden Arztes vereinbart. Dabei können auch bis zu zwei betreuende Personen als Impfberechtigte mit angegeben werden. Bitte unbedingt die Kontaktdaten (Telefon und/oder E-Mail) bereithalten.
Das Gleiche gilt für Pflegestufe 5.
Wann werden Personen mit einem sehr hohen oder hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf geimpft?
Das Land NRW hat im Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 vom 24.03.2021 angekündigt, dass wenn bislang zugewiesenen Impfstoffkontingente nicht vollständig genutzt werden können, diese Impfstoffmengen für die oben genannte Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV (Personen mit Vorerkrankungen) zu nutzen sind. Der Nachweis der Impfberechtigung hat in diesem Fall mittels ärztlichem Attest zu erfolgen. Die Bescheinigung zur Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ist ausreichend.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 6. April 2021, da zu diesem Zeitpunkt die Versorgung der Personen mit Vorerkrankungen in der niedergelassenen Ärzteschaft beginnt sowie die Terminbuchung für Personen, die 70 Jahre und älter sind.
Impfung der Personen, 70 bis 79 Jahre alt sind
Ab dem 6. April 2021 wird landesweit die Terminvereinbarung für die Personengruppe, 70 bis 79 Jahre alt, über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen (www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 116 117 01) freigeschalt
Damit es nicht zur Überlastung der Terminbuchungssysteme kommt, werden die Einladungen jahrgangsweise erfolgen und damit verbunden die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass die Einladungen beginnend mit den 79-Jährigen versendet werden. Es ist möglich eine gemeinsame Terminbuchung für Lebenspartner mit vorzunehmen.
Ist ein Attest von Impfstoffunverträglichkeit gültig und kann man sich aussuchen, mit welchem Impfstoff man geimpft werden möchte?
Sollten Personen durch ein ärztliches Attest eine Unverträglichkeit gegen den Impfstoff eines bestimmten Herstellers bescheinigt bekommen, können die impfenden Ärztinnen und Ärzte, abhängig von der Verfügbarkeit eine Impfung mit einem alternativen Impfstoff durchführen. Hierbei gilt es darauf hinzuweisen, dass die betreffenden Personen eine Impfung mit einem alternativen Impfstoff aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss.
Die Terminvergabe erfolgt durch das Impfzentrum.