Seniorenverband BRH: Für seine Mitglieder da, wenn die Steuer drückt

Seniorenverband BRH: Für seine Mitglieder da, wenn die Steuer drückt

(Euskirchen) Der Seniorenverband BRH setzt sich auch dafür ein, dass nach Möglichkeit Senioren weniger hart besteuert werden. Oft wird nämlich vergessen, dass Senioren zunehmend die steuerliche Belastung trifft. Doch der Einsatz des BRH setzt schon früher ein, dann nämlich, wenn der ältere Mensch Jahr für Jahr vor dem Wust von Formularen sitzt und..."die Steuer drückt!"

Die Zahl der Rentner und Pensionäre, die eine Steuererklärung abgeben müssen, steigt ständig. Auch, weil u.a. die Finanzämter z. B. die Rentenbezugsmitteilungen auswerten und ältere Menschen auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist so begründet: Die Rentenberechtigten erhalten jährlich eine sogenannte Leistungs- bzw. Steuermitteilung. Diese beinhaltet die Höhe der Zahlungen des Vorjahres.

So ist z.B. eine Übertragung in die dann anstehende Einkommenssteuererklärung der Älteren auch seit dem Steuerjahr 2019 nicht mehr zwingend erforderlich, weil die Daten von der Zusatzversorgungskasse automatisch der zuständigen Finanzverwaltung elektronisch übermittelt werden.

Aktuell steht die Steuererklärung für Rentner und Pensionäre an, gegenwärtig für das Kalenderjahr 2024 an. Abgabefrist ist der 31. Juli 2025, wenn der Versorgungsberechtigte nicht eine Fristverlängerung zur Abgabe beantragt hat.

Nun fehlen den älteren Menschen - vor den Papieren sitzend - oft die wichtigsten Fachbegriffe, zudem sind die Formulare oft unverständlich, die Erläuterungen unlesbar.

Am Finanzamt führt aber auch im Ruhestand kein Weg vorbei, eine Steuererklärung bleibt vielen nicht erspart: Der Seniorenverband BRH weiß Rat und bietet seinen Mitgliedern Unterstützung an. In diesen Fällen hilft unser neuer Partner Hans-Georg Schenk, Euskirchen, ein erfahrener, zugelassener Steuerberater aus der oft misslichen Lage. Brauchen Sie Rat und Hilfe: Kontaktieren Sie bitte das BRH-Büro Euskirchen: 02251 8668840.

Eine normale Beratung ohne erheblichen Arbeitsaufwand ist für BRH Mitglieder kostenlos. Eine Erledigung mit Fertigstellung der Erklärung kostet dann nur einen überaus kleinen, durchaus finanzierbaren Festpreis im Rahmen der Mindestgebühr der Steuerberater Vergütungsverordnung.

Da nicht alle Senioren auf diese Info zurückgreifen können, würde sich der BRH über eine Verbreitung in dem Verantwortungsbereich der Leser freuen. Denn der BRH tut was für Sie.

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