Seniorenverband BRH: „Die Konsequenzen treffen die Falschen!“
(Euskirchen) Mit Sorge beobachtet der Seniorenverband BRH die Geschäftigkeit im Europäischen Parlament, wo inzwischen schon seit Mai ein Entwurf der 4. EU-Führerscheinrichtlinie vorliegt, die als sogenannte Richtlinie nur darauf wartet, in nationales Recht überführt zu werden.
Hier ist geplant, dass Autofahrer ab 70 Jahren zukünftig alle 5 Jahre ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen müssen. Laut des Entwurfs der Richtlinie sollen zudem alle Mitgliedstaaten die Führerscheine von Personen, die 70 Jahre alt sind, maximal auf 5 Jahre befristen. Dadurch - so glauben die Verfasser - wäre es einfacher, Verkehrstauglichkeitsüberprüfungen oder Auffrischungskurse in allen Mitgliedstaaten einzuführen. Aktuell liegt es nur noch im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob und wie sie diese Regelung umsetzen werden.
Der Seniorenverband BRH hat seinem zuständigen Europaabgeordneten seine Bedenken angemeldet und dieser hat vertröstet: Zum aktuellen Zeitpunkt könne keiner eine Auskunft darüber geben, wie die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und ob diese Regelung für ältere Menschen angewendet wird. Gleichwohl protestiert der Seniorenverband BRH und kritisiert das Vorhaben: „Die Konsequenzen treffen die Falschen!“
Der Bonner Europaabgeordnete Axel Voss (CDU) äußert sich dazu gegenüber dem BRH zuversichtlich: Aktuell sei nicht davon auszugehen, dass die Einführung eines Fahrtauglichkeitstests für über 70 Jährige auf Befürwortung stoße.
Inzwischen hat sich auch Thomas Bareiß MdB, verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegen eine Fahrtauglichkeitsüberprüfung über 70 Jahre ausgesprochen. Fazit aus dem Europa-Abgeordneten Büro: „Dass ein Führerschein-TÜV für Senioren in Deutschland verpflichtend wird, ist aufgrund zahlreicher Kritik eher unwahrscheinlich.“
Gegenüber dem BRH wird diese Aussage aber gleich wieder eingeschränkt: „Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass eine freiwillige Überprüfung oder eine Selbsteinschätzung eingeführt wird.“