Seniorenverband BRH: BRH Bildungswerk höchst erfolgreich

(Euskirchen) Das Bildungswerk BRH ist seit mehr als zehn Jahren ein höchsterfolgreiches Unternehmen, wenn es darum geht, die Altenhilfe zu unterstützen. Es ist dort eine verlässliche Hilfe, wo sie benötigt wird. So konnte jetzt berichtet werden, dass das Jahr 2023 für das Hilfswerk erneut ein höchst erfolgreiches Jahr war. Auch, weil damit das solidarische Miteinander im BRH NRW gestärkt wird. Der Bericht hält fest: Der BRH-Einsatz wirkt sich spürbar positiv und unmittelbar auf das Zusammenleben im Seniorenverband in NRW aus und verbessert so oft auch Lebenssituationen von älteren Menschen.

Satzungsgemäße Aufgabe des Bildungswerks ist die Förderung von Maßnahmen aller Art, die der Altenhilfe dienen. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, wird auch immer wieder zu Spenden aufgerufen. Das Spendenkonto ist Sparda-Bank IBAN DE 33 3706 0590 0004 5938 80.

Das zuverlässige Wirken sieht auch die Finanzverwaltung so und bestätigt regelmäßig: Die Satzung des Bildungswerkes des Seniorenverbandes BRH NRW in der Fassung vom 26.07.2010 erfüllt die Voraussetzungen der Paragraphen der Abgabenordnung (AO). Das hat jetzt erneut das Finanzamt Euskirchen dem BRH NRW aktuell mit Bescheid vom 11.12.2023 bestätigt. Inzwischen hat das zuständige Finanzamt auch durch Bescheid nach § 60a Abs 10 AO dem Bildungswerk des Seniorenverbandes BRH in NRW die Anerkennung gegeben: Entspricht den notwendigen Erfordernissen der Steuerbegünstigung. Dies gilt bis zur Erklärung in 2027 für das Jahr 2025.

Die Steuerbegünstigung erfolgt wegen der Förderung der Altenhilfe. Das Bildungswerk ist nunmehr weiterhin berechtigt, für Spenden, „die zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden“, sogenannte Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Die Zuwendungsbestätigungen dienen dem Spender als Nachweis für den Abzug bei der eigenen Einkommenssteuer-Berechnung. 

Zur Nachrichtenübersicht