Seniorenverband BRH: BFH Urteil zu „doppelte Besteuerung“ von Renten Ende Mai

(Euskirchen) Endlich! Der Bundesfinanzhof wird sich nun in zwei Verfahren mit mehreren, die „doppelte Besteuerung“ von Altersrenten berührenden Rechtsfragen auseinanderzusetzen haben. In diesen Vorgängen wird das Gericht wohl auch darüber entscheiden, ob bestimmte durch das Gesetz steuerfrei gestellte Beträge bei der Ermittlung des steuerunbelastet zufließenden Teils der Rente einzubeziehen sind und diesen somit erhöhen. Hierzu zählen vor allem der Grundfreibetrag sowie die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. Ferner wird der Bundesfinanzhof dazu Stellung beziehen, ob sich bei Leibrenten aus privaten Kapitalanlageprodukten im Hinblick auf deren Besteuerung mit dem Ertragsanteil die Frage einer „doppelten Besteuerung“ systematisch ergeben kann.

Mündlich wird der X. Senat des Bundesfinanzhofs in zwei Revisionsverfahren am Mittwoch, 19. Mai 2021, verhandeln. In den beiden Verfahren geht es dann auch um die sogenannte doppelte Besteuerung von Altersrenten. Die Entscheidung des Gerichts wird voraussichtlich in einem gesonderten Termin Ende Mai 2021 verkündet werden. Der Seniorenverband BRH - der für sich in Anspruch nimmt, seit 70 Jahren im DBB NRW die Belange und Forderungen aller Rentner und Versorgungsberechtigten sowie deren Hinterbliebenen zu vertreten - hatte bereits in seinen Infos vom 1. März 2021 sowie 6. März 2021 (siehe brh.nrw.de) auf die aktuelle Situation um den Dauerbrenner „Doppelbesteuerung der Renten“ aufmerksam gemacht.

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