Schnelle Klärung durch das höchste Gericht des Landes erwartet
(Euskirchen) Die Liberalen im NRW Landtag haben dem BRH auf dem "kleinen Dienstweg" über aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Verfassungsklage gegen das Beamtenbesoldungsgesetz NRW informiert. Bekanntlich hatte neben der CDU die FDP-Landtagsfraktion Ende vergangenen Jahres eine Klage initiiert/eingereicht. (Der BRH berichtete.)
Der Landtag hatte am 18. November 2013 Herr Prof. Dr. Bernd J. Hartmann als Verfahrensbevollmächtigten bestellt. Nachdem auch seitens der Landesregierung durch ihren Prozessvertreter (Prof. Dr. Michael Droege) am 28. November 2013 eine beantragte Fristverlängerung zur Einreichung ihrer Stellungnahme vom Gericht bis zum 10. Februar 2014 eingeräumt wurde, ist man nunmehr hinsichtlich einer schnellen Klärung für die betroffenen Beamtinnen und Beamten durch das höchste Gericht des Landes zuversichtlich.
In diesem Sinne hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bereits am 31. Januar 2014 bekräftigt, dass dank der vorliegenden "Klage" keine Notwendigkeit zur Schaffung einer Übergangsregelung besteht. Somit wird der Beamtenschaft der Weg durch mehrere gerichtliche Instanzen erspart. (Der BRH berichtete.)
Natürlich ist die FDP-Landtagsfraktion weiterhin der Auffassung, dass die Beamten des Landes nicht vom allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung in Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen werden dürfen. Die Landesregierung muss eine adäquate und leistungsgerechte Besoldung ihrer Beamten sicherstellen.
Die FDP-Landtagsfraktion hat mit Änderungsanträgen zum Nachtragshaushalt 2013 und zum Haushalt 2014 der Landesregierung explizite Vorschläge gemacht, wie sich eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung mit einer leistungsgerechten Entlohnung der Beamten verbinden lässt. Die rot-grüne Mehrheit hat die Vorschläge bisher jeweils zurückgewiesen. Selbst die Bildung von Rückstellungen für den Fall, dass der laufende Normenkontrollantrag erfolgreich ist, wird seitens der Landesregierung zurzeit abgelehnt. Der BRH NRW wird Sie weiterhin über aktuelle Entwicklungen im laufenden Verfahren unterrichten.
Anmerkung: Die beim Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen am 17. September 2013 durch den FDP Verfahrensbevollmächtigten Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz eingereichte Antragsschrift ist in der Parlamentsdatenbank unter www.landtag.nrw.de 16/1171 abrufbar. Das Normenkontrollverfahren ist beim Verfassungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen VerfGH 21/13 anhängig.