Rückzahlung Teilnehmerbeiträge - Aktualisierung -
Am 14.12.2025 haben wir an dieser Stelle unter AKTUELLES darüber berichtet, dass das Amtsgericht Bonn mit Beschluss vom 28.11.2025 unter Az. 20 AR 127/25 Herrn Hans Burggraf als Notvorstand für den BRH Kreisverband Euskirchen bestimmt hat.
Leider ist die erhoffte Rechtskraft dieses Beschlusses bisher nicht eingetreten, da aus dem Kreis des früheren Vorstands mit aus unserer Sicht nicht nachvollziehbaren Begründungen Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wurde. Über diese Beschwerde muss jetzt das Oberlandesgericht Köln entscheiden.
Solange verzögert sich leider auch die Rückzahlung der Teilnehmerbeträge für die im 4. Quartal 2025 stornierten Fahrten. Unabhängig davon bereiten wir weiterhin diese Erstattungen vor. Anträge können wie bisher über den in der Information vom 14.12.2025 beschriebenen Weg an Herrn Burggraf gestellt werden.
Angeblich sollen aktuell durch den ehemaligen Vorsitzenden etwa 9.200 € aus der BRH Bargeldkasse auf das BRH-Konto eingezahlt worden sein, was wir aber mangels Kontenzugriff nicht überprüfen können.
Sollte dies zutreffen, hätte zum Zeitpunkt der Absage der Touren durch den damaligen Vorsitzenden ausreichend Bargeld in der Vereinskasse zur Verfügung gestanden, um fast alle abgesagten Fahrten durchführen zu können. Alternativ hätten mit diesem Geld bereits kurz nach den Absagen zumindest ein Großteil der Teilnehmerbeiträge zurückgezahlt werden können.
Diese Verzögerung tut uns sehr leid, aber sie liegt nicht in unserem Verschulden.
Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir die Rückzahlungen umgehend in die Wege leiten.
