Rechtzeitig Gedanken über eigene Regelungen machen

(Euskirchen) Der Seniorenverband BRH vermerkt immer wieder: Wenn ein Angehöriger verstirbt, wartet stets ein erstaunlich großer Umfang an Aufgaben auf die Angehörigen. Oftmals kommen sie dann völlig unvorbereitet in die Lage, Erledigungen von der Bestattung bis zur Frage nach einem Erbschein übernehmen zu müssen. Und auch in den Folgemonaten müssen immer wieder Formalitäten erledigt werden: Die Rente muss beantragt werden, Verträge müssen gekündigt werden, Stromanbieter und Rundfunk erwarten eine Information. So wartet oft ein recht mühevolles Erledigen.

Der Seniorenverband BRH empfiehlt aufgrund dieser Erfahrungen daher seinen Mitgliedern, vorbereitet zu sein, sich rechtzeitig Gedanken über die eigenen Regelungen zu machen! Nur dann lässt sich später sorgloser die Problematik abwickeln.

Zur Frage „Was tun, wenn jemand stirbt?“ versucht der BRH eine Hilfe anzubieten. Unser BRH Mitglied Wilhelm-Josef Becker – selbst früher in einem alten Euskirchener Bestattungsinstitut tätig – hat sich bereiterklärt, zu Fragen, was nach einem Todesfall zu tun ist, unverbindlich zu beraten und umfassend zu informieren. Dabei wird er auch vorsorglich vorgehen, wohl wissend, dass das Thema emotional belastend ist und dennoch rechtzeitig einige Dinge geregelt werden sollten. Denn aus Erfahrung wissen wir zu berichten: Die wichtigsten Erledigungen scheinen kein Ende zu nehmen!

Natürlich ist unser Mitglied als ein Bestattungsplaner ehrenamtlich tätig. Der BRH fühlt sich aber verpflichtet, wenn der Tod eines Familien-Angehörigen einen unvorbereitet trifft, Hilfe anzubieten. Auch, um unser Mitglied mit den zahlreichen Aufgaben und Formalitäten nicht überfordert und alleine zu lassen. Wer eine solche Hilfe nun einmal in Anspruch nehmen möchte: Informationen dazu gibt es beim BRH Euskirchen, 02251 80621.

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