Rauchmelder werden Pflicht...und das ist gut so!
Rauchmelder Pflicht: ...und das ist gut so!
BRH. In Deutschland regeln die Bauordnungen der Bundesländer, ob Rauchwarnmelder eingebaut werden müssen und bis wann bestehende Wohnungen nachzurüsten sind.
So hat nun die Landesregierung NRW vor wenigen Tagen die Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung vorgelegt, die Rauchmelderpflicht kann voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten.
Der BRH dazu: "Rauchmelder Pflicht: ...und das ist gut so!" Dann werden Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Für ältere Häuslebesitzer gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2016.
Die Seniorenvertretung BRH im DBB NRW empfiehlt aber den verantwortungsbewussten Älteren, nicht auf das Ende der Übergangsfristen und die Pflicht zu warten, sondern zu ihrer eigenen Sicherheit die Wohnung sofort mit Rauchwarnmeldern ausrüsten. Insbesondere die Flure als wichtige Rettungswege.
Es sind weder in Deutschland noch in Österreich Kontrollen oder Strafen vorgesehen sind. Es passiert also nichts – solange es nicht brennt. Dann aber kann es mit Sicherheit großen Ärger geben.
Rauchmelder sind preiswert, in der Regel batteriebetrieben und es gibt ein Signal, wenn sich die Batterieleistung zu Ende neigt. Sie sind leicht zu befestigen, z.B. mit Doppelklebeband an der Decke mitten im Raum.
Noch Fragen? Anruf genügt beim BRH NRW.