Prüfungsurteil: Keinerlei Beanstaungen

(Euskirchen) Wieder ein wirkungsvolles Arbeiten des BRH-Bildungswerks! Das spiegelt jetzt der Jahresabschluss 31.12. 2025 wider.

Das Bildungswerk des Seniorenverbandes BRH Euskirchen konnte auch im Berichtsjahr 2025 wieder in etlichen Vorgängen in NRW durch Förderungen die Seniorenarbeit unterstützen.

Diese Einrichtung hat der Seniorenverband vor deutlich mehr als einem Jahrzehnt ins Leben gerufen, sie hat sich in dieser Zeit auf vielfältige Weise engagiert. Es finanziert sich durch Spenden und Dank dieser Einnahmen kann älteren Menschen und Einrichtungen sowie Aktionen, die der Seniorenarbeit dienen, geholfen und somit ein Verbandszweck des BRH erfüllt werden. Es war also auch in 2025 weiterhin ein eher unspektakuläres, aber wirkungsvolles Arbeiten im Interesse der älteren Menschen.

Die Satzung des Bildungswerks in der Fassung vom 26.07.2010 erfüllt die Voraussetzungen der Paragraphen der Abgabenordnung (AO). Das hat das zuständige Finanzamt dem BRH einmal mehr mit Bescheid bestätigt. Die Behörde hat zudem auch durch Bescheid nach § 60a Abs. 10 AO dem Bildungswerk des Seniorenverbandes BRH in NRW die Anerkennung gegeben: Entspricht den notwendigen Erfordernissen der Steuerbegünstigung!

Die Steuerbegünstigung erfolgt wegen der Förderung der Altenhilfe. Das Bildungswerk ist also berechtigt, für Spenden, „die zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden“, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Die Zuwendungsbestätigungen dienen dem Spender als Nachweis für den Abzug bei der eigenen Einkommenssteuer-Berechnung.

Der vorliegende Jahresabschluss 25 weist nun Einnahmen als Spenden in Höhe von 4.502, - € aus. Den Einnahmen stehen Förderungen als Ausgaben in Höhe von 6.452, - € gegenüber. Die durch Belege ordnungsmäßig nachgewiesenen Bürokosten belaufen sich auf fast 400 €.  Das Bildungswerk hat zum Jahresende 25 ein Vermögen von 6.357,32 €. Der Abschluss stimmt mit dem Bankbeleg überein. Er wurde von Georg Brölingen geprüft und für richtig befunden. Prüfungsurteil: Es gab keinerlei Beanstandungen.

Zur Nachrichtenübersicht