Neues Pflegestärkungsgesetz II: Bericht von der Fachtagung DBB Bundessenioren Berlin


Neues Pflegestärkungsgesetz II:
Der BRH NRW will einen aktiven Beitrag zum Gelingen leisten

(Berlin/Euskirchen) Das Pflegestärkungsgesetz II geriet in den Fokus der DBB Bundesseniorenvertretung anlässlich der 2. Seniorenpolitischen Fachtagung in Berlin. Dabei ging es um Fragen wie: Wird das neue Gesetz die Erwartungen erfüllen? Wer profitiert von den Änderungen? Wird das Begutachtungsverfahren tatsächlich gerechter?

Um diese Fragen aktuell zu beantworten und insbesondere Stellung zu nehmen zur Tagungs-Überschrift „Was lange währt, wird wirklich gut?“ müsste man schon in die berühmte Glaskugel schauen, machte der anwesende Seniorenverband BRH NRW in den Gesprächen deutlich.

Wichtig sei jetzt, die neue Gesetzesvorlage anzunehmen und mit wachem Auge zu beobachten, inwieweit die neuen gesetzlichen Regelungen zur tatsächlichen Verbesserung gerade für ältere Pflegebedürftige und deren Umfeld führen wird.

Die DBB Seniorenvertretung hatte diese Fachtagung sehr sorgsam vorbereitet. So versuchte Dr. Martin Schölkopf, Leiter der Unterabteilung Pflegesicherung im Bundesministerium für Gesundheit sowie auch Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Uni Bremen nicht nur die Reform, sondern auch die Chancen und Risiken vorzustellen. Wohl erkennend, dass man heute bei den aktiven, im Leben stehenden Menschen keine große Begeisterung für dieses Thema findet, aber auch immer wieder mahnend hervorheben muss, dass an dem Thema „Pflege“ viele nicht vorbeikommen. Der Bundesvorsitzende DBB Klaus Dauderstädt brachte es auf den Punkt: „Das ist kein Thema des Alters“.

In der Diskussion ging es um die Frage „Großer Wurf oder Fortsetzung des Weges der kleinen Schritte?“ und es kamen trotz Euphorie einige positive Schwerpunkte auf den Tisch. So sticht ins Auge, dass der Eigenanteil der Pflegekosten nicht mehr mit der Pflegestufe wächst. Es gibt feste Beträge für den Eigenanteil, das ist gut für die Planung der Familie. Es scheint der Weg geebnet zur Stärkung der pflegerischen Versorgung. Und der Hilfebedarf von Menschen mit einer demenziellen Erkrankung wird nun adäquat berücksichtigt.

Vorteilhaft wird sein, dass es statt den bisherigen Pflegestufen fünf neue Pflegegrade gibt und da ist man zurzeit erst in der Erprobung. Wichtig erscheint dem BRH NRW, dass alte Einstufungen der Pflegebedürftigkeit durch die Neureglung erhalten bleiben und in einen höheren Pflegegrad springen. Bleibt die Frage für den Seniorenverband, ob der Kampf mit der unendlichen Geschichte der falschen Einstufung nun durch die Begutachtungen der Grade – immerhin sollen über 2000 Begutachter in das neue Verfahren mit neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff eingearbeitet werden - beseitigt ist, und ob die „Minutenpflege“ verschwinden wird.

Gleichwohl erscheint das Verfahren mit gewichteten Modulen, Punktwerten und gewichteten Punktwerten gerade für ältere Angehörige nach wie vor sehr kompliziert. Aus BRH Sicht zeichnet sich ein erheblicher Informations- und Klärungsbedarf ab. Das bedarf erheblichen Anstrengungen in der Seniorenarbeit, mahnt der BRH NRW an.

Die Frage, ob nun alles besser wird, brachte ein Diskussionsteilnehmer vorausschauend auf den Punkt: „Am Ende ist alles gut, und wenn es nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende.“ Der BRH NRW will auf jeden Fall einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass die positiven Aspekte des Gesetzes einen gangbaren Weg erwarten lassen.

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