Kostendämpfungspauschale für Beihilfeberechtigte
(NRW) In diesen Tagen trudeln bei den Mitgliedern die ersten Bescheide 2022 über die Kostenbewilligungen ein, wieder mit der Festsetzung einer Kostendämpfungspauschale (KDP). Wichtig aber: Der Bescheid enthält diesmal einen Zusatzvermerk:
‘Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung weiterer dienstrechtlichen Vorschriften ist vorgesehen, dass die Kostendämpfungspauschale nach § 75 Abs. 6 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes NRW ab den Kalenderjahr 2022 (!) nicht mehr erhoben wird. Bis zur Umsetzung dieses Gesetzentwurfs ist die aktuell geltende Rechtslage anzuwenden nach der eine KDP nach 12a BVO NRW einzuhalten ist. Das Einlegen eines Rechtsbehelfs gegen aktuelle Bescheide zur Wahrung Ihrer Ansprüche nach einer Umsetzung des Gesetzentwurfs ist nicht notwendig.‘
Dazu berichtet der BRH NRW Landesvorsitzender Martin Enderle (Bielefeld) ergänzend, dass es bis zur Umsetzung des Gesetzentwurfes wohl Mai 2022 werden wird. Enderle rechnet auch damit, dass dann die eingehaltenen Beträge zurückgezahlt werden. Inzwischen haben auch einige Kommunen in ihren Bescheiden Textbausteine mit einem Hinweis auf eine Vorläufigkeit eingesetzt.
Wenn es dann endlich zur Streichung der KDP kommt, begrüßt der Seniorenverband BRH NRW diese Entscheidung, war es er doch, der sich Jahr für Jahr mit einer Protestnote an die Politik immer wieder gegen diese Pauschale ausgesprochen hat. Wenn sie nun gestrichen wird, ist das aber auch ein Verdienst unseres DBB Landesvorsitzenden NRW, Roland Staude (Bielefeld).