Steuerbefreiung für Kfz nur noch beim Hauptzollamt

Weiteres Ungemach für ältere Menschen

Euskirchen. "Jetzt droht den älteren Menschen weiter Ungemach", kündigte BRH-Chef Hans Burggraf vor seinen Mitgliedern an und berichtete davon, dass zukünftig die Bürger auf Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beim Finanzamt Euskirchen keine Antwort mehr finden.

Ab Februar des nächsten Jahres übernimmt nämlich die Zollverwaltung die Aufgabe der Kraftfahrzeugbesteuerung von der Finanzverwaltung NRW. Die Bearbeitung aller EU– und SLE– Kennzeichen werden dann vom Hauptzollamt Münster (!) übernommen. Zahlungen können dann nur noch an die Bundeskasse Trier schuldbefreiend geleistet werden. Für Fragen zur Besteuerung eines Fahrzeugs gibt es ein (neudeutsch) Servicecenter.
 
Besonders betroffen sind davon wieder einmal die älteren Menschen, so BRH-NRW Landesvorsitzender Hans Burggraf. Man denke nur an die mobileingeschränkten Menschen, etwa mit Behinderung.

Immerhin besuchten zu diesen Fragen noch etwa 15 Steuerbürger täglich ein mittelgroßes Finanzamt. Jetzt wird diesen Bürger beim Finanzamt nicht mehr weitergeholfen. Bei Rückfragen und Antragstellungen kann man sich nur noch an die zuständigen Hauptzollämter wenden.

Spürbare Konsequenzen hat das für Behinderte. Sie besuchten stets das Finanzamt, wenn es um Steuerbefreiung und Steuerermäßigung mit Vorlage der originalen Schwerbehindertenausweise und der originalen Zulassungsbescheinigungen ging.

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