Keine Elektro-Tretroller in Fußgängerbereichen
(Euskirchen) Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat überraschend schnell bei seinen bisherigen Planungen einen Rückzieher vollzogen, wenn es um die Nutzung der neuen E-Tretroller auf Gehwegen geht. Der Minister ist nunmehr bereit, in der Mitte Mai im Bundesrat vorliegenden Verordnung der Vermerk „Das Fahren auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit“ herauszustreichen. Dementsprechend wird nun das Fahren von Elektro-Tretrollern in Fußgängerbereichen nicht erlaubt.
Der Seniorenverband BRH hatte bereits Ende März gegenüber den Euskirchener Bundestagsabgeordneten Markus Herbrand (FDP) und Detlef Seif (CDU) Einspruch erhoben und darum gebeten, sich in die Beratungen einzubringen und nach vernünftigen Regelungen für ein gutes Miteinander zu suchen. Dazu brachte der BRH in Erinnerung, dass man in der Vergangenheit – gerade in Fußgängerbereichen wie zum Beispiel der bekannten Euskirchener Einkaufsstraße Neustraße – schon große Probleme mit fahrenden Radfahrern hatte und sich immer wieder für ein Verbot einsetzen musste.
Der BRH begrüßt grundsätzlich die neue Mobilitäten, will sich aber gleichzeitig für einen gewissen Schutzraum gerade für die älteren Menschen auf Gehwegen und in Einkaufsstraßen einsetzen.