BRH fordert volle Rentengerechtigkeit

(Euskirchen) Die Verdoppelung der Mütterrente ist sicherlich ein Erfolg, der nicht zuletzt auch auf schon vor einem Jahrzehnt erhobenen Forderung des Seniorenverband BRH zurückzuführen ist. Es ist aber trotzdem noch keine völlige Anpassung.

Dies wird auch in einem Antrag des BRH an den Delegiertentag des  DBB NRW 2014 in Bochum dokumentiert, dem dieser mit überwältigender Mehrheit zugestimmt hat:

Wie bei den nach 1992 geborenen Kindern müssen auch den Müttern der vor 1992 geborenen Kindern drei Jahre Kindererziehungszeit für jedes Kind angerechnet werden.

Der Seniorenverband Euskirchen, der in Bochum mit einer starken Mannschaft vertreten war, wird sich weiterhin nachhaltig für die Erfüllung seiner Forderung einsetzen!

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