Erhalten Versorgungsberechtigte ein Urlaubsgeld und/oder eine Sonderzahlung?

Ein Urlaubsgeld wird nicht gezahlt.

Zudem wird die Sonderzahlung mit den Versorgungsbezügen für den Monat Dezember ausgezahlt. Ausgehend von dem am 01. Dezember d.J. zustehenden Versorgungsbezug wird die Sonderzahlung auf der Grundlage eines festgesetzten Faktors berechnet.

Aktuell beträgt dieser Faktor für die Besoldungsgruppen:

A1 - A6: 60 v. H.
A7 - A8: 39 v. H.
alle übrigen 22 v. H.

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