Erfolgreiches Bildungswerk des Seniorenverbandes BRH

(Euskirchen) Die Satzung des Bildungswerkes des Seniorenverbandes BRH NRW in der Fassung vom 26.07.2010 erfüllt die Vorraussetzungen der Paragraphen der Abgabenordnung (AO). Das hat jetzt das Finanzamt Euskirchen dem BRH NRW aktuell mit Bescheid vom 19.11.2014 bestätigt. Inzwischen hat das zuständige Finanzamt auch durch Bescheid nach § 60a Abs 10 AO dem Bildungswerk des Seniorenverbandes BRH in NRW die Anerkennung gegeben: Entspricht den notwendigen Erfordernissen der Steuerbegünstigung. Dies gilt bis zur Erklärung 2017 für das Jahr 2016.
 
Die Steuerbegünstigung erfolgt wegen der Förderung der Altenhilfe. Das Bildungswerk ist nunmehr weiterhin berechtigt, für Spenden, „die zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden“, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Die Zuwendungsbestätigungen dienen dem Spender als Nachweis für den Abzug bei der eigenen Einkommenssteuer-Berechnung.
 
Inzwischen hat die Jahreshauptversammlung 2014 des Bildungswerks dem Abschluss 2014 zugestimmt und den Rückblick sowie Ausblick als auch den Haushaltsvoranschlag 2015 angenommen. Das Bildungswerk konnte durch Spenden in 2014 wieder in über 30 Vorgängen in NRW die Förderung der Altenhilfe unterstützen.

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