Die Interessen des Seniorenverbandes vertrat bei den DBB-Landessenioren in der Landeshauptstadt Vorsitzender Hans Burggraf.

DBB NRW Chef Roland Staude bei den Senioren

Hans Burggraf

(Euskirchen/Düsseldorf) In der DBB Geschäftsstelle NRW in der Landeshauptstadt trafen sich die Seniorenvertreter der DBB NRW Mitgliedsgewerkschaften, um sich unter Leitung der Vorsitzenden der Landesseniorenvertretung DBB Mathia Arent-Krüger mit aktuellen Themen der älteren Menschen zu beschäftigen. Dabei wurden die Interessen des Seniorenverbandes durch den BRH-Vorsitzenden Hans Burggraf vertreten.

Breiten Raum nahm bei diesem Treffen und zum aktuellen Thema Pflege eine Information der Compass Pflegeberatung ein, die durch Ihren Vertreter Heinrich Hunstiger eine gewisse Orientierung der Pflegearbeit und auch der Pflegesituation bot. Ein gemeinsames Ziel der Compass und der DBB Senioren ist, dass ältere Menschen auch im Pflegefall ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Kurz wurde auch das neue Pflegestärkungsgesetz II - das noch die Hürden der Politik nehmen muss - angeschnitten. Dazu machte der BRH seine Forderung deutlich, dass es heute schon vor dem Start wichtig ist, die Erwartungen wach zu halten, dass dann einige hunderttausend zusätzlich ausgebildete Pflegekräfte benötigt werden. Eine eigene BRH-Umfrage hatte ergeben: Rund 80 Prozent der älteren Menschen wollen zu Hause alt werden! Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass im nächsten Jahr kurz vor dem Start des Pflegestärkungsgesetzes II die Gesamtproblematik im Kreis der Landesseniorenvertretung noch einmal auf den Tisch kommen sollte.

Verschiedene weitere Themen standen beim Treffen der NRW Senioren auf der Tagesordnung. Davon ragte natürlich der Beitrag des DBB Landesvorsitzenden NRW, Roland Staude heraus. Er nahm sich neben den Schlagzeilen Versorgungsrücklage und Versorgungsfond den Entwurf des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land NRW vor und entwickelte deutlich den Handlungsbedarf für dringend erforderliche weitergehende Maßnahmen.

Dazu ist wissenswert, an etwas zu erinnern, das sonst in Vergessenheit geraten kann. Mit dem „jungen“ Roland Staude hatten die Senioren einen „Kenner und Fachmann“ im DBB als „alten erfahrenen Fuhrmann“ am Pult, wenn es um das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz geht. Hier handelt es sich nämlich als Thema um einen Dauerbrenner.

Staude stand schon nach 2003 an der Front, als er sich damals intensiv in die Diskussion auf der Bundesebene als NRW-Vertreter einbrachte. Seinerzeit war in NRW eine Dienstrechtsreform angestoßen worden. Dann ging Staude endgültig ans Ruder, als der DBB NRW sich direkt nach der Föderalismusreform (2006) mit dieser Thematik intensiv beschäftigte und 2008 ein Eckpunktepapier vorlegte. Heute spricht eben dieser Staude, inzwischen DBB Landesvorsitzender, daher durchaus überlegt davon: „Aus großem Reformvorhaben wurde ein Reförmchen!“

In der Landesseniorenvertretung zählte er u.a. aus dem Nachbesserungskatalog einen Punkt auf, der auch noch das Interesse der Senioren richtig wach hält. Es geht um die Integration der jährlichen Sonderzahlung in die monatlichen Bezüge ab dem 01.01.2017, eine alte Forderung auch des BRH im DBB.

Staude machte deutlich, dass damit aber die Forderung keineswegs vollständig erfüllt sei und brachte in Erinnerung, dass zumindest die zweite Kürzungsmaßnahme rückgängig zu machen ist. Und er vergaß dabei nicht, ausdrücklich die Versorgungsempfänger einzubeziehen. Die Pensionäre wissen noch zu genau, dass die ursprüngliche erste Kürzungsmaßnahme nur für drei Jahre angedacht war. Seinerzeit wurden allerdings fürsorgepflichtwidrig die Kürzungsmaßnahmen nicht aufgehoben, sondern noch weiter verschärft.

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