CDU und FDP hielten in NRW Wort! Klage vor Verfassungsgericht

Normenkontrollverfahren vor dem höchsten NRW-Gericht

(Euskirchen) CDU und FDP hielten in NRW Wort! Weil die Landesregierung einem Teil ihrer Beschäftigten einen fairen Anteil an der Besoldungsrunde 2013 verweigert haben und die Opposition sich als Wächter für die Verfassung versteht, haben die Christdemokraten und Liberalen in NRW Verfassungsklage gegen das Besoldungsgesetz eingereicht.

Sie ziehen vor das Landesverfassungsgericht, um den höheren Beamtenrängen in Nordrhein-Westfalen doch noch eine Gehaltserhöhung zu verschaffen.

Die rot-grüne Koalition hatte im Juli trotz heftiger DBB-Proteste und auch Gegendruck der Euskirchener Senioren des BRH ein Gesetz verabschiedet, das nur den unteren Besoldungsgruppen mehr Geld beschert. "Weil das Gesetz ungerecht, leistungsfeindlich und verfassungswidrig ist", begründen CDU und FDP das sogenannte Normenkontrollverfahren vor dem höchsten NRW-Gericht in Münster.

Der Seniorenverband BRH empfiehlt seinen betroffenen Mitgliedern gegen den sozial unausgewogenen Kurs der Rot-Grünen Widerspruch an die besoldungs- bzw. versorgungszahlenden Dienstherren zu richten.

Ein Muster des Widerspruchs gibt es bei allen BRH Kreis- und Ortsverbänden, kann aber auch sofort im BRH Büro (02251 89235) abgerufen werden.

Zur Nachrichtenübersicht