Bundesfinanzhof zur Doppelbesteuerung von Altersrenten
Seniorenverband BRH: Die Revision ist unbegründet, weil keine doppelte Besteuerung vorliegt
(Euskirchen) Der Bundesfinanzhof hat in der Frage der so genannten doppelten Besteuerung der Altersrenten entschieden und ein wegweisendes Urteil zur Rentenbesteuerung gesprochen: Darin legen Deutschlands oberste Finanzrichter erstmals Regeln fest, nach denen zu ermitteln ist, ob Rentner in verfassungswidriger Weise doppelt besteuert werden.
Mit ihren Vorgaben stellen die Münchner Richter das bisherige Vorgehen des Bundesfinanzministeriums infrage, das demnach vielfach zuungunsten der Ruheständler und zum Vorteil für den Staat ausfällt - vor allem im Fall künftiger Rentner. Anders als vom Finanzministerium bisher behauptet, könnte es künftig in etlichen Fällen zur Doppelbesteuerung kommen, die das Bundesverfassungsgericht verboten hat.
Im anhängigen Verfahren hatte u.a. ein Steuerberater gegen die geltenden Regeln geklagt – nun allerdings nicht Recht bekommen. Er argumentierte, er sei im Berufsleben und im Ruhestand doppelt besteuert worden. Der BFH aber gab dem Fiskus in diesem konkreten Fall Recht. Danach reichte der Rentenfreibetrag demnach aus, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Bei einem älteren Renteneintritt dürfte sich das aber ändern, warnte der BFH. Durch den jährlich sinkenden Rentenfreibetrag steige für Millionen Rentner späterer Jahrgänge die Wahrscheinlichkeit deutlich an, doppelt besteuert zu werden. Auch eine zweite Klage dazu wiesen die Richter jetzt ab.
Für Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz ist die Entscheidung aus München wohl höchst unangenehm, zumal im Wahlkampf. Schließlich war es die unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder eingesetzte Rentenkommission, die die heutige Regelung bis 2003 entwickelt hatte. Was die möglichen erforderlichen Änderungen am Gesetz den Fiskus nun kosten könnten, ist noch nicht absehbar. Dafür, so hieß es vorab, brauche man zunächst ein Gutachten mit Berechnungen.