BRH-Mitglied: Wehren, wenn etwas nicht gefällt!
(NRW) In der Eifel, in einem wahren Paradies, eingerahmt von Laub- und Nadelwald mit weit über 100 km gut markierter Wanderwegen, tauchte ein „millionenschwerer Investor“ auf, der eine Bleibe für einen Ferienpark gefunden hatte. Der Bürgermeister war begeistert, die Zusage war bald gegeben.
Die Bürger dagegen sahen es anders, deutlich über 1500 Unterschriften für ein Bürgerbegehren kamen zusammen. Man befürchtete unzumutbaren Mehrverkehr, die touristische Belastungsgrenze werde überschritten, mit den geplanten „Tiny Houses“ im Wald werde dessen Funktion als Wasserspeicher gefährdet. Vor Gericht scheiterte das Bemühen, auch weil die Politik eine großflächige Versiegelung durch „Tiny-Houses“ nicht sah und „der Investor ja gerade auf sanften Tourismus setze“.
Den Streitern der Bürgerschaft ist auch BRH Mitglied Elke Jahr mit einem Presseartikel beigetreten, hatte sich eingemischt und fühlt sich heute mit der Gerichtsentscheidung nicht einverstanden. Ihr Argument mahnt weiterhin: Nicht ohne Grund hat sich der Investor zugleich das Vorkaufsrecht für Teilflächen von weiteren rund 50.000 Quadratmetern Land in unmittelbarer Nähe gesichert.
Der Seniorenverband BRH fragt Elke Jahr: Hat sich der Einsatz dennoch gelohnt, ist sie sehr enttäuscht? „Nein, auf keine Fall. Es sollten sich noch mehr Menschen wehren, wenn Ihnen etwas nicht gefällt.“