BRH: Friedl verstößt gegen geltende Richtlinien

Der AK Vorsitzende Hubert Dobers, zusammen mit Vertretern des Seniorenverbandes Euskirchen, Carl Schlesinger und Hans Burggraf,  holten sich Rat beim Juristen Klaus Voussem (MdL).
Der AK Vorsitzende Hubert Dobers, zusammen mit Vertretern des Seniorenverbandes Euskirchen, Carl Schlesinger und Hans Burggraf, holten sich Rat beim Juristen Klaus Voussem (MdL).

(Euskirchen) Wenn man sagt, dass der Seniorenverband BRH Euskirchen nicht gut auf Bürgermeister Dr. Uwe Friedl zu sprechen sei, wäre das noch sehr moderat ausgedrückt. „Friedl versteht in seinem Amt den Kunstsprung aus dem Eiskunstlauf anzuwenden. Er springt mit dem linken Fuß ab, dreht sich in der Luft und setzt mit dem rechten Fuß wieder auf, “ meint Hans Burggraf, der Landesvorsitzende des Seniorenverbandes, der in NRW schon um die 10.000 mit dem öffentlichen  Dienst verbundene Ältere erreicht.

Burggraf moniert, dass Friedl berechnend den geschäftsführenden Vorsitzenden des 1996 eingerichteten Arbeitskreises Senioren, Hubert Dobers, regelrecht entmachtet und den städtischen Arbeitskreis kurzerhand ruhend gestellt hat und gleichzeitig der Öffentlichkeit eine Großaktion zur Verbesserung der Seniorenarbeit unter seiner Regie mit neuem Konzept der Stadt vorstellen möchte.

Mit der Initiative gegen den Arbeitskreis hat Friedl eindeutig gegen geltende Richtlinien verstoßen, hält der Seniorenverband dem Stadtoberhaupt vor. Arbeitskreisvorsitzender Dobers – selbst Jurist - spricht gar von Rechtsverletzung, da der Arbeitskreis in der geltenden Hauptsatzung der Stadt Euskirchen verankert ist. Gleichviel meint Burggraf: „So geht man nicht mit älteren Menschen um. Man stelle sich vor: Da sitzen in einem Arbeitskreis engagierte Menschen, die sich Tag für Tag ehrenamtlich um Belange der Älteren kümmern, die Stadt sitzt dabei und sagt kein Wort zu einem ganz neuen Konzept, das dann aber gleichzeitig dem Stadtrat beifallheischend vorgelegt wird!“

Es kommt aber noch schlimmer, meint der BRH-Vertreter. Arbeitskreisvorsitzender Dobers hatte sich hinsichtlich der geltenden Regeln in einem Vorgespräch bei Klaus Voussem Rat geholt. Der Fraktionsvorsitzende (CDU), Landtagsabgeordnete NRW und immerhin selbst Jurist wie Dobers, stellte sich dabei eindeutig auf die Seite des Arbeitskreises und machte klar: Natürlich könne der geschäftsführende Vorsitzende zu einer neuen Versammlung mit Neuwahlen der Vorsitzenden einberufen

Also lud Dobers zur fälligen Sitzung des Arbeitskreises ein, und das gefiel wiederum dem Stadtoberhaupt nun ganz und gar nicht. Zunächst ließ er alle wissen, diese Sitzung sei zurzeit „irrelevant“, dann wurde dem Arbeitskreis ein bereits zugesagter Tagungsraum in einem städtischen Gebäude „entzogen“ und schließlich erhielten alle in der Seniorenarbeit Tätigen ein Schreiben des Bürgermeisters mit dem Hinweis, dass das von Herrn Dobers geplante Treffen keine offizielle Sitzung des Arbeitskreises sein kann.

Nun, die Versammlung fand dennoch statt. Obwohl es keinen Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit gab, entschied man sich, wegen der zu geringen Teilnehmerzahl den neuen Vorsitzenden nicht zu wählen. Dagegen aber beschloss man einstimmig, dass der geschäftsführende Vorsitzende  Dobers weiterhin Euskirchen in der Landesseniorenvertretung NRW (LSV) - in dem über 160 Arbeitskreise des Landes sitzen - vertritt.

Diese Landesseniorenvertretung wird sich auf Antrag des Seniorenverbandes - der Landesvorsitzende Burggraf ist selbst über die Landesarbeitsgemeinschaft der ehrenamtlichen politischen Seniorenorganisation (LAGSO) Mitglied in der LSV - nun mit der Vorgehensweise in Euskirchen befassen.

Und es wird einen BRH-Antrag an  die Stadt geben: Die Euskirchener Senioren –immerhin um die 30 % der Bürgerschaft - sollen - wie in anderen Kommunen in NRW - ihre Seniorenvertretungen zukünftig selber wählen.

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