BRH: Bundesverfassungsgericht beendet Disput um A-Besoldung

(Euskirchen/Berlin) Ende gut, alles gut? Mit dem DBB in Berlin hat auch der Seniorenverband BRH NRW die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der verfassungsmäßigen Untergrenze amtsangemessener Alimentation am heutigen Donnerstag, 18. Dezember 2015, begrüßt.

Hans-Ulrich Benra, stellvertretender DBB Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik hat das so begleitet: „Die Zeiten willkürlicher Besoldungsentscheidungen sind vorbei. Für die Gesetzgeber gelten jetzt klare Maßstäbe!“ Allerdings meint der BRH dazu: „Jubel sieht anders aus, von einem Erfolgserlebnis ist keine Rede!“

Worauf lange Zeit gewartet werden musste, liegt jetzt vor: Erwartungsgemäß hat das Gericht seine bereits in der Entscheidung am 5. Mai 2015 zur Richterbesoldung aufgestellten Kriterien nun auch für die A-Besoldung bestätigt sowie bezogen auf die Besonderheiten der A-Besoldung moderat weiterentwickelt. So jedenfalls resümiert Benra: „Der Umstand, dass diese Maßstäbe künftig bei Besoldungsanpassungen in Bund und Ländern gleichermaßen gelten, grenzt den Gestaltungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber nach unten verbindlich ein“.

Gleichwohl erwartet der DBB, dass sich die Parlamente bei künftigen Anpassungen nicht vorrangig an dieser Untergrenze orientieren. Die Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen sei nicht erst seit der Flüchtlingskrise enorm gestiegen. Zudem stehe der öffentliche Dienst vor großen Problemen bei der Nachwuchsgewinnung.

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