BRH Bildungswerk erhielt Zustimmung für den Jahresabschluss 31. Dezember 2021
(Euskirchen) Eine Zustimmung für den Jahresabschluss 31. Dezember 2021 sowie eine Entlastung des Vorstands erfuhr durch einen einstimmigen Beschluss der ordentlichen Sitzung 2022 das Bildungswerk des Seniorenverband BRH Euskirchen. Die Einrichtung des BRH, die in der Fassung von 2010 die Voraussetzung der Paragraphen der Abgabenordnung (AO) erfüllt und vom zuständigen Finanzamt Euskirchen die Anerkennung hat, entspricht den notwendigen Erfordernissen der Steuerbegünstigung. Die Körperschaft dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken und ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen. Die Steuerbegünstigung erfolgt wegen der Förderung der Altenhilfe.
Kleinere Spenden in 2021 - für die es neben einem Dankeschön die Zuwendungsbestätigungen als Nachweis für den Abzug bei der Einkommenssteuer-Berechnung gab - stehen auf der Einnahmenseite des Bildungswerks, zahlreiche Vorgänge einer Förderung der Altenhilfe landesweit weist die Ausgabenseite auf und macht deutlich, auf welche vielfältige Weise sich das Werk engagiert. Es ergaben sich durch die Versammlung keine Feststellungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einnahme- Ausgabenrechnung 31.12.2021. So konnte der Abschluss 2021 dann auch einstimmig verabschiedet werden.
Beim Ausblick wurde festgehalten, dass sich das Werk selbst weiterhin aus Spenden finanziert, oft kleinere, aber auch schon mal größere Beträge. Anlässe hierfür sind persönliche Feste von Mitgliedern, oft aber auch ein Dankeschön dafür, dass der Seniorenverband BRH NRW helfen konnte. Auch mit gelegentlich größeren Spenden der heimischen Geldinstitute kann älteren Menschen geholfen und somit ein Verbandszweck erfüllt werden. Der Rückblick 2021 ergab: Es ist eigentlich ein unspektakuläres, aber beständiges Wirken des Bildungswerks im Interesse der älteren Menschen!