Aktuelle Informationen der Kreisverwaltung zur Corona-Schutzimpfung
Es geht voran! Bereits 100.592 Impfungen wurden bei uns im Kreis durchgeführt, davon fast 75.000 im Impfzentrum Marmagenund über die mobilen Teams. Auch die Hausärzt*innen beteiligen sich seit einigen Wochen fleißig mit an der Impfkampagne mit bisher rund 25.000 Impfungen. Etwa 40Prozentder Bürger*innen haben eine Erstimpfung erhalten, 12 Prozentbereits die Zweitimpfung.
Aufhebung der Impfpriorisierung
Ab dem 7.Juni soll die Impfpriorisierung aufgehoben werden. Das heißt ab dann kann sich Jeder einen Impftermin buchen. Derzeit erfolgt die Terminvergabe ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung,telefonisch unter der 0800 116 117 01 oder online über das Portal www.116117.de. Seitdem vom Land weitere Gruppenfrei gegeben wurden, sind die Termine derzeit schnell belegt. Die Details zur weiteren Terminbuchung ab Juni stehen noch nicht fest. Die Aufhebung der Priorisierung bedeutet leider nicht, dass alle Impfwilligen auch direkt ein Impfangebot erhalten werden.Es ist fraglich, ob unser Regionales Impfzentrum Anfang Juni zusätzliche Impfstoffmengen vom Land erhalten wird. Aufgrund der zunehmenden Zahl an Zweitimpfungenwären dann die Anmeldemöglichkeiten zur Erstimpfung begrenzt.Außerdem können ab dem 7.Juni ebenfalls Betriebsärzt*innenImpfungen der Belegschaft vornehmen. Bereits jetzt impfen neben den Hausärzten*innen auch diverse Fachärzte.
Bundesnotbremse seit heute aufgehoben
Der Kreis Euskirchen liegt jetzt stabil unter einer Inzidenz von 100 und damit wurde die Bundesnotbremse wieder außer Kraft gesetzt. Ab heute gilt wieder die Coronaschutzverordnung NRW. Eine Übersicht darüber, was wieder erlaubt ist und was nicht, finden Sie in unserer Übersicht im Anhang. Dort ist auch erläutert was wieder möglich ist, sollten wir 5 Tage unter einen Wert von 50 liegen.
Die 3 Gs- Geimpft, Genesen, Getestet
Ab sofort sind Schnelltests (keine Selbsttests) 48 Stunden gültig. Keinen negativen Schnelltest vorweisen müssen Bürger, die bereits zweifach geimpft sind. Achtung: Die zweite Impfung muss dafür zwei Wochen zurückliegen. Auch Genesene können zum Beispiel ohne Test in einem Geschäft einkaufen, wenn ihre Erkrankung mindestens 28 Tage her ist und maximal 6 Monate. Wenn ein Genesener zusätzlich eine Impfung erhalten hat und diese liegt zwei Wochen zurück, ist er auch von der Testpflicht befreit. Diese Personen gelten auch nicht als Kontaktperson. Bis eine bundeseinheitliche Regelung vorliegt gelten folgende Nachweise: Impfpass oder Auszug aus dem Impfausweis, eine Bescheinigung über die Impfung, der Nachweis über den positiven PCR-Test oder die Quarantäneverfügungmit dem ausdrücklichen Hinweis zu einem positiven PCR-Test. Sollte diese nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Ordnungsamt Ihrer Kommune. Antikörpertests gelten übrigens nicht als Nachweis.
Schulbetrieb ab dem 31.MaiI
In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 kehren alle Schulen aller Schulformen in NRW zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück.Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken-undTestpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nachPfingsten, also vom 26. bis 28.Mai 2021, gelten weiterhin dieRegelungen der Coronabetreuungsverordnung.Aufgrund eines Wiederanstiegs der 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Werktagen über 100 (oder gar über 165) kann eine erneute Rückkehr in den Wechsel-(oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden.