Aktuelle Fernsehübertragung zum Dauerbrenner: Doppelbesteuerung der Renten

(NRW) Unser BRH-Mitglied Robert Klütsch hat auf die aktuelle Medienberichterstattungen aufmerksam gemacht, der Seniorenverband BRH greift diesen Hinweis mit einer aktuellen Darstellung aus seiner Sicht auf und berichtet über einen aktuellen Fernsehtermin.

Doppelbesteuerung bei der Rente“, das ist für den Seniorenverband BRH zunächst eine Bundesangelegenheit, aber auch gleichzeitig ein “alter Hut“. Nach unseren Unterlagen hatten wir 2015 zuletzt gefordert: „Schluss mit der Doppelbesteuerung!“ Blicken wir zurück, dann stellte sich die Frage, ob Rentner also zweimal zur Kasse gebeten werden können, bereits seit 2005 (!). Nach diesen Informationen sollen auch mehr als eine halbe Million Menschen bereits gegen diese Doppelbesteuerung geklagt haben.

Diese sogenannte Doppelsteuerung stellt für viele Rentner in der Tat ein Ärgernis dar. Fachleute haben errechnet: Je nach individueller Situation entgehen den Betroffenen mehrere tausend Euro, die das Finanzamt offensichtlich zu Unrecht kassiert. Der Fiskus erhebt Steuern, obwohl der Steuerzahler die Beiträge zur Rente aus seinem versteuerten Einkommen gezahlt hat.

Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht der Regierung für die Reform von 2005 (!) schon die klare Vorgabe gegeben, „dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird“. Jeder Rentner müsse wenigstens so viel an Rente steuerfrei erhalten, wie er vorher an Rentenbeiträgen steuerpflichtig eingezahlt habe. Klärung - so heißt es seit dieser Zeit schon - könnte der Bundesfinanzhof schaffen.

Der in München ansässige Bundesfinanzhof (BFH) wollte bereits mehrmals eine Entscheidung treffen, aber es kam nicht dazu: Eine Entscheidung wurde immer aufgeschoben. Nun soll es nach aktuellen Verlautbarungen im zweiten Quartal 2021 - vielleicht auch noch früher - so weit sein. Mit dem Urteil erhoffen sich alle Betreiber eine grundlegende Reform der gerechten  Besteuerung der Renten.

Deshalb liegt das Thema auch heute aktuell überall und so „lautstark“ auf dem Tisch. Der Euskirchener Bundestagsabgeordneter Markus Herbrand (FDP) ist ein führender Befürworter einer möglichen Änderung zugunsten der Steuerzahler. Man hört auch, dass die Bundes FDP damit sogar Wahlkampf machen möchte. Wir vom BRH haben den DBB Berlin aufgefordert, sich mit einer sachlichen Darstellung in den Medien-Rummel einzuschalten.

Vom Bundesfinanzhof wird nun also ein wegweisendes Urteil zur Doppelbesteuerung der Renten erwartet. Die Chancen auf eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung stehen offensichtlich nicht schlecht. Fazit: 2021 könnte - bei allen unterschiedlichen Auffassungen zur Berechnung der steuerfreien Rente - ein sehr wichtiges Jahr für die betroffenen Steuerzahler werden. Nur am Rande: Wir möchten nicht unerwähnt lassen, dass nach unserer Auffassung auch eine Doppelbesteuerung vorliegt, wenn man den älteren Menschen die einst erzielbaren Zinsen – erreicht durch versteuertes Angespartes – noch einmal besteuert hat.

Und ein wichtiger Termin: Die Debatte zur Doppelbesteuerung läuft am Freitag, 5. März, gegen 14.00 Uhr auf www.bundestag.de. Die fachlichen Diskussionen zur Doppelbesteuerung folgen dann in den zuständigen Fachausschüssen in den folgenden Wochen. Der Seniorenverband BRH NRW wird das Thema weiter verfolgen.

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