Aktuell: Kostenfreies Parken für Behinderte in Parkhäusern

Seniorenverband BRH: „Die tun was für uns!“

(Euskirchen) Einen konstruktiven partnerschaftlichen Dialog mit dem Sachgebietsleiter der Stadt Euskirchen, Achim Könn, zuständig auch für Verkehrsangelegenheiten, nutzte BRH-Vorsitzender Hans Burggraf vom Seniorenverband BRH, um mit dem Fachmann - wenn es um verkehrsrechtliche Anordnungen geht - einige dem BRH immer wieder vorgetragenen Sorgen der älteren Menschen anzusprechen. Diesmal geht es um die Behindertenparkplätze in der Kreisstadt und um das kostenfreie Parken für mobilbeeinträchtigte Menschen.

Dazu wurde dem BRH bestätigt, dass es richtig ist, dass in der Innenstadt eine ausreichende Anzahl an Behindertenparkplätzen vorgehalten wird. Jeder Berechtigte kann dort kostenfrei parken. Auch auf den normalen bewirtschafteten Parkflächen ist für Behinderte mit entsprechender Parkerlaubnis das Parken kostenfrei.

Ein besonderes Problem wurde von einem BRH-Mitglied aufgezeigt. Es geht um kostenfreies Parken in den städtischen Parkhäusern. Dazu ergab die Erörterung: In den Parkhäusern kann schlichtweg aus technischen Gründen kein kostenloses Parken angeboten werden! Die Begründung des Fachmannes: „Die Schranke kann nicht wissen, dass der oder die Fahrzeugführer über eine Parkberechtigung verfügen!“

Möglich wäre danach das kostenlose Parken in Parkhäusern nur dann, wenn die Sonderparkplätze vor der Schranke angeordnet wären, was aber nicht der Fall ist. Außerdem dürfte das Ordnungsamt der Stadt dort auch nicht kontrollieren, was wieder zu Missbrauch führen würde. Der Rat der Stadt: Der berechtigte Personenkreis sollte die vorhandenen kostenlosen Straßenparkflächen nutzen!

Mit seiner Information in den BRH-Mitgliederkreisen hat der Seniorenverband BRH dazu aufgerufen, sich mit Lösungsvorschlägen für das Problem „kostenfreies Parken für Behinderte in Parkhäusern“ einzumischen.

Zur Nachrichtenübersicht