Ab 01.01.2017 'Weihnachtsgeld' in die Besoldungs- und Versorgungsbezüge integriert
Umstellung der jährlichen Einmal-Sonderzahlung (das sogenannte Weihnachtsgeld) für Beamte und (!) Versorgungsempfänger ab 1. Januar 2017 durch Integration in 12 monatliche Besoldungs- oder Versorgungsbezüge!
Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG NRW) wird am 1. Juli 2016 in Kraft treten. Dadurch wird mit Wirkung vom 1. Januar 2017 das alte Sonderzahlungsgesetz NRW aufgehoben.
Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG NRW) wird am 1. Juli 2016 in Kraft treten. Dadurch wird mit Wirkung vom 1. Januar 2017 das alte Sonderzahlungsgesetz NRW aufgehoben.
Bis zum 31. Dezember 2016 gehört die jährliche Sonderzahlung nach dem Sonderzahlungsgesetz-NRW vom 20. November 2003 (GV. NRW. S. 696) in der jeweils geltenden Fassung als sonstiger Bezug zur Besoldung nach § 1 Absatz 5 sowie zur Brutto- und Nettobesoldung im Sinne des § 70 Absatz 2 nach § 70 Absatz 3. Zum 1. Januar 2017 wird
die jährliche Sonderzahlung in die monatlichen Bezüge integriert.
Man muss das dann realistisch sehen: Trotz aller Proteste werden damit die früheren Kürzungen der Sonderzahlungen festgeschrieben. Dafür aber kommen wir auch als Versorgungsempfänger endlich aus den jährlichen Schlagzeilen der Printmedien heraus und müssen zunächst einmal zukünftige Gedanken über weitere Kürzungen nicht mehr erwarten.